Hygienekonzept und Satzungsänderung
16.03.2021
Das notwendige Hygienekonzept zur Durchführung der Versammlung sowie die Satzungsänderung
- Die Mitgliederversammlung findet auf der Terrasse des Clubheims unter freiem Himmel statt. Es werden keine Schirme oder Ähnliches aufgestellt, um den Abzug der Aerosole nicht zu behindern.
- Beim Betreten der Anlage ist zwingend die Anwesenheitsliste auszufüllen. Hierbei wird der vollständige Name nebst der vollständigen Postanschrift erfasst. Das Schreibgerät ist nach jeder Benutzung zu desinfizieren.
- Während der Veranstaltung ist eine medizinische Maske zu tragen. Den Referenten ist es erlaubt, bei ihrem jeweiligen Vortrag die Maske abzunehmen. Der Referent hat nach dem Abnehmen der Maske einen Abstand von 3 Metern zum Publikum einzuhalten. Die Mitglieder dürfen bei Wortmeldungen ihre Maske nicht abnehmen. Personen, die aufgrund medizinischer Aspekte keine Maske tragen können, müssen dies schriftlich mit ärztlichem Attest nachweisen.
- Der Veranstaltungsort wird so bestuhlt, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.
- Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, jeglichen Körperkontakt zwingend zu vermeiden
- Am Veranstaltungsort ist ausreichen Handdesinfektionsmittel verfügbar.
- Die Toilettenräume sind geschlossen.
- Essen und Trinken ist während der gesamten Veranstaltung untersagt.
- Alle Kontaktflächen (insb. Stühle) werden desinfiziert.
- Die Mitglieder werden vor Eintritt auf das Zutritts- und Teilnahmeverbot der Corona-VO hingewiesen.